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Frage: Visa debit Karte?

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Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 29.01.2015

Hallo Consors-Team,

 

wie ich dem Beiträgen entnehmen kann, handelt es sich bei der VISA Karte um eine Debitkarte. Dies war bei Kontoeröffnung nicht ersichtlich.

 

Wie verhält es sich z.B. bei einer Autovermietung die keine Debitkarten akzeptiert? Ist die VISA der Consors eine spezielle Variante, sodass ich diese dennoch zum mieten eines Fahrzeugs verwenden kann (Kautionssicherheit und dergleichen).

 

Herzlichen Dank für die Antwort!

48 Antworten 48

Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 18.09.2020

Von wegen die Kartenausgebende Bank gibt das zur Prüfung an VISA weiter!

 

Ich habe das Gleiche wie mein Vorgänger erlebt und war auch der Meinung zu wissen wie ein Chargeback abläuft und einen "Schutz" im Netz zu haben!

 

Ich habe eine Visa Debit und bin einem Betrug zum Opfer gefallen. Consors gibt es NICHT an VISA zur Prüfung weiter. Wäre auch ein Schutz gewesen für andere die reinfallen könnten. Aber ich bin 8 Tage im Kreis gelaufen von Chat /Mail und Telefon. Sogar das Chargebackformular habe ich ausgefüllt. Aber gleich Ablehnung! Fertig und Ende! Service ist anders. Habe meine Visa Karte gekündigt, dass Risiko bei Consors ist mir zu gross bei Betrug keine Unterstützung zu bekommen die das Scheme eigentlich vorsieht! Gehe jetzt zur Polizei. Der Betrug muss öffentlich gemacht werden.

Im Übrigen sagte mir der Kollege aus dem Team am Telefon, die Masche des Betrugs sei bekannt, da kann man nichts tun!? Warum sagt mir das nicht die 1. Anlaufstelle? Und warum sperrt man meine Karte nicht? Warum muss ich dies veranlassen um mich zu schützen. Wäre ich nicht auf die Idee gekommen, würde eventuell der Betrüger weiter abbuchen und ich müsste zusehen und Consors sieht zu, unglaublich. 

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Moderator
Beiträge: 736
Registriert: 27.06.2019

Hallo @brittania,


vielen Dank für Ihren Beitrag, auch wenn es sich um eine negative Erfahrung handelt, die Sie machen mussten.

Da wir Moderatoren dieses Forums keinen Zugriff auf Ihre Kundendaten haben, können wir an dieser Stelle nur Vermutungen zu Ihrem Vorfall äußern.

Wie auch in diesem Thema bereits vorher beschrieben, prüft die Consorsbank jede eingehende Visa Card-Reklamation. Eine Ablehnung zur Weitergabe der Reklamation an Visa wird häufig im Falle einer sogenannten "Leistungsstörung" ausgesprochen.

Man geht einen Vertrag mit einem (Online-) Händler ein. Bei einem Vertragsabschluss vor Ort leistet man eine entsprechende Unterschrift, bei Online-Händlern autorisiert man die Abbuchung durch die Bekanntgabe der Kreditkartennummer sowie Freigabe per TAN. Geht also auf diesem Weg einen Vertrag ein.

Wenn diese Leistung in der zugesagten Form dann nicht erfolgt, ist das natürlich ärgerlich, allerdings kann eine entsprechende Reklamation ausschließlich beim jeweiligen Händler erfolgen. Das ist vergleichbar mit dem Fall, dass man einen Handwerker beauftragt eine Reparatur durchzuführen. Man bezahlt diesen vorab, derjenige erbringt die zugesagte Leistung allerdings nicht oder nur teilweise. In einem solchen Fall kann die Bank als Zahlungsabwickler die Einlösung, der vom Kunden autorisierten Zahlung nicht ablehnen oder eigenständig zurückbuchen.

Sollte es zu keiner Einigung mit dem Händler kommen, steht einem ausschließlich der zivilrechtliche Weg frei. Erscheint einem darüber hinaus das Geschäftsgebaren des Händlers illegal, empfehlen wir unseren Kunden eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.

Anders verhält es sich bspw., wenn Karten oder Kartendaten offensichtlich gestohlen wurden. Auch in solchen Fällen ist der Schaden bereits eingetreten, allerdings hat der Kunde diese Zahlungen im Regelfall nicht per Unterschrift, Visa Card-PIN und/oder TAN autorisiert.

Auch in diesen Fällen ist zusätzliche eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen und wird von Visa für die weitere Reklamationsbearbeitung gefordert. Sofern einem keine genauen Händlerdaten vorliegen ggf. auch gegen „Unbekannt“. Letzteres ist auch im Ausland bei der jeweiligen Polizei möglich. Man muss also nicht erst warten, bis man wieder in Deutschland ist.

Grundsätzlich sollte in allen Fällen eine Empfehlung zur Sperrung oder zum Austausch der Karten erfolgen, wenn der Kunde einen Betrugsverdacht äußert. Wenn dies bei Ihnen nicht erfolgt ist, tut mir das natürlich Leid. Allerdings sind nicht alle Betrugsfälle identisch und sind, wie beschrieben, unterschiedlich zu behandeln.

Viele Grüße

CB_Stephanie
Community-Moderatorin

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Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 18.09.2020
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Bedauere, so sehe ich das nicht. Im Visa Scheme hat man die Möglichkeit des Chargbacks, wenn ein Händler nicht leistet. Vor allem bei Betrug ist eine Meldung an VISA wichtig, damit der Händler gesperrt wird. Ihre Bank weigert sich das zu tun und stützt damit Betrug Und anderen Kunden passiert das Gleiche. Wie schnell würde dann keiner mehr mit Visa zahlen, wenn Betrüger nicht belangt werden!?. Eine Autorisierung einer Keditkarte ist of auch nur eine Limitprüfungv(Hitel/Autovermietung u.v.m. Ich werde heute zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, aber auch eine Kopie ihrer Geschäftsführung zusenden. Es kann nicht sein das eine Bank an Scheme Rules teilnimmt und Missbrauch nicht weiter gibt.. Damit wird Fraud Tür und Tor geöffnet! Ich arbeite selbst im Zahlungsverkehr und muss sagen für mich ist das unfassbar!
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Enthusiast
Beiträge: 224
Registriert: 02.11.2014

@CB_Stephanie 

Bezieht sich Ihre Aussage auch auf das Verfied by VISA Verfahren, bei dem man ja neuerdings auch eine Bestätigung per SecurePlus TAN durchführen muss? Falls ja,  bedeutet dies eine deutliche rechtliche Schlechterstellung des Kunden gegenüber der vorherigen Online Kreditkartenzahlungspraxis. Die Zahlung per Kreditkarte ist dann aus Sicht des Kunden wie eine Barzahlung zu sehen, was Sie im Online Umfeld eigentlich nie war. Da wären dann aus Kundensicht Shops ohne Verfied by VISA Verfahren deutlich vorzuziehen.

Wie von meinem Vorredner beschrieben, war Zahlung mit Kreditkarte im Internet bisher eher mit der Buchung eines Hotelzimmers vergleichbar.  Durch die Kreditkartenautorisierung dokumentiert der Kunde seine Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit.  Nach erfolgter Übernachtung (oder zu spätem Storno, falls so vereinbart), zog das Hotel den fälligen Betrag ein.  Eine Rückbuchung war aber dann immer noch möglich. Nur wenn man die Zahlung nach der Übernachtung per PIN freigegeben hat, gibt es keine Möglichkeit der Rückbuchung mehr.

Ihr Vergleich mit dem Handwerker passt nicht. Der wird in der Regel erst nach erfolgter Leistung eine Rechnung stellen. Eine Reklamation gibt es nur, wenn man nach der Zahlung noch einen Mangel bemerkt, den man bei Bezahlung nicht bemerkt hat.

Wird das bei der VISA Card GOLD, die ja eine echte Kreditkarte ist, auch so gehandhabt, oder gibt es einen Unterschied?

 

Mich würde auch interessieren, wie andere Banken das handhaben (ohne Namen).

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Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 18.09.2020

Ich habe jetzt meine Lehre daraus gezogen und die Karte gekündigt. Ich möchte immer bei online Abschlüssen die Möglichkeit eines Chargebacks haben.

Einige Händler sind auch durch Corona in Schwierigkeiten weit sie kein Material bekommen und nicht liefern können.

Nach der Erfahrung bin ich raus was VISA Debit angeht.

 

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
Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Das beliebte Geschäftsmodell mit den Lieferschwierigkeiten geht oft so:

 

1. Die 8 gar nicht mal so günstigen Stühle werden auf einer seriös wirkenden britischen Homepage - ohne Impressum! - bestellt.

2. Zahlung per VISA-Card mit alsbaldiger Belastung

3. Der Auftrag wird mit ca. 6 Wo Lieferzeit bestätigt, weil die Ware ausgerechnet jetzt ausverkauft ist und der nächste See-Container aus Fernost erst in vier Wochen gelöscht wird.

4. Auf rechtzeitige Nachfrage wird mit bedauerlichen Problemen bei der Verzollung um Verständnis für die Lieferverzögerung geworben.

5. Die liebe Nachbarin reicht bei ihrer Bank das Chargeback-Formular ein.

6. Bank:

Wir werden das an VISA weiterleiten, obwohl die Frist (8 Wochen) seit der Kartenbelastung schon abgelaufen ist ...

7. Ende: "Hornberger Schiessen".

8. Anzeigeerstattung bei der Polizei (Gut, dass Sie das melden, auch wenn wir Ihnen wenig Hoffnung ...)

 

(Zugetragen hat sich das vor ca. einem Jahr, nicht bei der CB, Schaden ca. EUR1.200.-, zzgl. individuell zu bemessender "Ärgerpauschale")

 


Moderator
Beiträge: 736
Registriert: 27.06.2019

Hallo @brittania, hallo @JoeEnochs,

vielen Dank für Ihre Nachrichten und Ihre Geduld!

Nach Rücksprache mit den Kollegen kann ich Ihnen nun die folgenden Informationen geben.

@brittania:

Die Kollegen haben den Sachverhalt geprüft. Jedoch ist dieser nur schwer zu beurteilen, wenn der konkrete Fall nicht vorliegt. Die Kollegen bekommen jeden Tag einige Reklamationen, wo Kunden „Betrug“ angeben. Das ist jedoch ein sehr weites Feld.

Unsere Kollegen sind einzig und allein daran gehalten, was Wordline/VISA Ihnen nach ihren Regularien ermöglicht bzw. nicht ermöglicht. Nicht jeder „Betrug“ ist im Sinne der VISA-Regularien ein Grund, ein Chargeback durchzuführen.

Wie schon beschrieben wurde, wird jede Reklamation für sich eingehend geprüft und die Möglichkeit eines Chargebacks ebenso. Jedoch gibt es Fälle, bei denen die Kollegen nichts machen können, da kein Rückgabegrund lt. VISA-Regularien vorliegt.

Weiterhin gibt es keinen Grund, warum eine Karte nicht gesperrt wird. Im Gegenteil, da, wo die Gefahr besteht, dass weitere (unberechtigte) Abbuchungen erfolgen könnten, ermuntern die Kollegen die Kunden lieber auf Nummer Sicher zu gehen und die Karte zu sperren.

Eine weitergehende Aussage kann jedoch nur für den Einzelfall getroffen werden.

@JoeEnochs:

Bei der Bearbeitung von Reklamationen gibt es keine Unterschiede. Egal ob es um die Debit Karte oder Credit Karte geht. Es gibt hier lediglich Unterschiede bei der Art der Transaktionen.

Für Online Zahlungen wird die zusätzliche Legitimierung gefordert um den Betrug vorzubeugen. Sollte eine Karte gestohlen oder einfach kopiert werden, kann diese nicht mehr Online genutzt werden.

Zudem möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Verfied by VISA Verfahren zu Ihrer zusätzlichen Sicherheit eingerichtet wurde und somit in keiner Weise eine rechtliche Schlechterstellung darstellt.

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, bei einer Nichtlieferung o. ä. den Betrag zu reklamieren.

Viele Grüße

CB_Stephanie
Community-Moderatorin


Enthusiast
Beiträge: 224
Registriert: 02.11.2014

@CB_Stephanie 

Danke. Eine Frage habe ich noch:

Wenn ich Online bei einem Handler ohne das Verified by VISA bezahle, kann ich dann auch lediglich reklamieren, oder kann ich das Geld automatisch zurückbuchen lassen?

Letztlich wäre vielleicht keine rechtliche, aber eine deutliche faktische Schlechterstellung, nämlich die Frage, wer Rechtsmittel einlegen muss, um sein Geld zurückzubekommen.

 

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Moderator
Beiträge: 471
Registriert: 23.05.2018

Hallo @JoeEnochs,

 

vielen Dank für Ihre erneute Frage zum Thema "Visa debit Karte?"

 

Da uns zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Anfrage zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. 

 

Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren. 

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

CB_Stephan
Community-Moderator

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