Liebe Community,
die hier in diesem Thread beschriebene Situation ist definitiv nicht wünschenswert. Ich kann den geäußerten Ärger darüber gut nachvollziehen.
Der nun diskutierte Lösungsansatz wird der Situation jedoch nicht gerecht. Die Bank ist im Wertpapierhandel grundsätzlich als Kommissionärin tätig und als solche nur verpflichtet, ein bestimmtes Geschäft nach Weisung und auf Rechnung des Auftraggebers im eigenen Namen abzuschließen.
Geschuldet ist primär die Weiterleitung des Auftrags an einen der bei Consorsbank verfügbaren Handelsplätze/Handelspartner (nach Weisung des Kunden bzw. nach Maßgabe der Ausführungsgrundsätze).
Ich bitte euch dies zu bedenken, wenngleich ich selbst hierzu keine rechtsverbindliche Aussage treffen kann. Und natürlich steht es jedem zu sich Rechtsrat zu seinen möglichen Ansprüchen einzuholen.
Michael Herbst
Community Manager
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