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US Microcaps nicht mehr handelbar!?

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 21.07.2014

Von Consors wurde in 2 Sätzen verkündet:

 

"Der Handel von so genannten „Micro-Caps“ ist über den elektronischen Weg ab sofort nicht mehr möglich. Betroffen von dieser Einschränkung sind Wertpapiere von Aktiengesellschaften mit einem Wertpapierkurs unter 5 US-Dollar und einer Marktkapitalisierung von weniger als 300 Mio. US-Dollar."

 

Was soll das? Wieso ist das nicht mehr möglich und soll das ein Dauerzustand bleiben oder wird versucht diesen Mangel zu beheben?

 

Es handelt sich dabei schließlich um ein **bleep** großen, interessanten Markt für Aktien der hier deaktiviert wird ohne nähere Erläuterung.

 

Wenn das ein Dauerzustand bleiben soll sehe ich mich gezwungen ein Depot bei einem anderen Institut zu eröffnen.

 

Bitte um Erklärung.

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 04.01.2021

Ich lasse mich gerade rechtlich beraten, bin aber bevorzugt an einer einvernehmlichen Einigung mit Consors interessiert ... im Falle eines Rechtsstrets gewinnt gewöhnlich nur einer, der Liebling aus Kreuzberg.

 

Potentieller Streitwert bei mir sind derzeit ca. EUR 300k (Durschschnitt der letzten Wochen), Tendenz steigend.

 

Gerne beteilige ich mich an einer Diskussion mit anderen Consors Geschädigten an neutraler Stelle.

 

Viele Erfolg allen.

 

 

 

 

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
Community Manager
Beiträge: 393
Registriert: 14.01.2014

Liebe Community,

 

die hier in diesem Thread beschriebene Situation ist definitiv nicht wünschenswert. Ich kann den geäußerten Ärger darüber gut nachvollziehen.

 

Der nun diskutierte Lösungsansatz wird der Situation jedoch nicht gerecht. Die Bank ist im Wertpapierhandel grundsätzlich als Kommissionärin tätig und als solche nur verpflichtet, ein bestimmtes Geschäft nach Weisung und auf Rechnung des Auftraggebers im eigenen Namen abzuschließen.

Geschuldet ist primär die Weiterleitung des Auftrags an einen der bei Consorsbank verfügbaren Handelsplätze/Handelspartner (nach Weisung des Kunden bzw. nach Maßgabe der Ausführungsgrundsätze).

 

Ich bitte euch dies zu bedenken, wenngleich ich selbst hierzu keine rechtsverbindliche Aussage treffen kann. Und natürlich steht es jedem zu sich Rechtsrat zu seinen möglichen Ansprüchen einzuholen.

 

Michael Herbst

Community Manager

 

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