@TraderAxel Die Erträgnisaufstellung beinhaltet die Ergebnisse aller Transaktionen und Erträge, damit man diese z.B. in der Steuererklärung eingeben kann wenn man z.B. nicht der Abgeltungssteuer unterliegt (Stichwort: Steuerausländer). Wenn ich mich richtig erinnere, ist vorgegeben, was in der Erträgnisaufstellung aufgeführt werden muss. Hatte man am Ende des Vorjahres Verluste in den Verlustverrechnungstöpfen, wird der Betrag bei der Auflistung der entsprechenden Verluste (Aktien, Allgemein) aufgeführt. Am Ende des Dokuments gibt es eine Gesamtübersicht, in der die Gewinne und Verluste aufgeführt sind (inkl. eventuell vorhandener Verluste aus den vergangenen Jahren). Seit Einführung der Abgeltungssteuer wird zwischen Gewinnen und Verlusten aus Aktiengeschäften und allen Geschäfte, die nicht durch Aktiengeschäfte entstanden sind, unterschieden. Darum gibt es zwei Verlustverrechnungstöpfe.
... Mehr anzeigen