Hallo @Framone,
vielen Dank für Ihren Beitrag und die damit verbundene Anfrage.
Die steuerliche Verlustverrechnung aus wertlosen Ausbuchungen und Übertragungen von Wertpapieren ist seit dem 01.01.2020 auf 10.000 EUR pro Anleger und Jahr begrenzt. Diese ist nach aktuellem Stand für alle Wertpapiere (also auch Aktien und Anleihen) möglich.
Sie müssen diese Verlustverrechnung selbst in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dafür werden wir und andere Banken voraussichtlich die Steuerbescheinigung ab 2020 erweitern und den Kunden diese Verluste ausweisen.
Bei der wertlosen Ausbuchung von Optionen, Optionsscheinen und Knock-out-Produkten nimmt die Consorsbank aktuell noch eine Verlustverrechnung vor. Ob das noch rückwirkend zum 01.01.2020 korrigiert werden muss, ist derzeit völlig unklar.
Liebe Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin
... Mehr anzeigen