Hallo @Mahtchello,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich Ihres gemeinschaftlichen Girokontos.
Da Sie von der Fachabteilung hierzu scheinbar keine Antwort erhalten haben, habe ich mich grundsätzlich einmal erkundigt, woran es liegen kann, dass trotz aller Bedingungserfüllungen ein Dispositionskredit nicht vergeben beziehungsweise reduziert oder ganz gekündigt wird.
Gründe hierfür können zum Beispiel sein, dass auf dem Gemeinschaftskonto keine regelmäßigen Gehaltseingänge verzeichnet werden können mit einem passenden Buchungsschlüssel. Da Sie Ihre Gehälter möglicherweise auf Ihren Einzelkonten einbuchen lassen, wurde Ihnen für diese also eventuell ein Dispokredit gewährt.
Dann gibt es ja aber noch die Möglichkeit, auf dem Girokonto Daueraufträge in entsprechender Höhe eingehen zu lassen. Hierbei ist jedoch wichtig, dass es sich um Daueraufträge eingehend von einer externen Bankverbindung handelt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sofern Sie - wie von Ihnen geschildert - Daueraufträge auf Ihr Gemeinschaftskonto einfließen lassen, diese jedoch von Ihren internen Consorsbank-Girokonten eingehen, werden diese nicht berücksichtigt, da intern und nicht extern übertragen.
Ich hoffe, ich konnte zur Erhellung der Situation beitragen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator
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