Leider wird wohl der Neubestand abgeltungssteuerpflichtig verkauft werden. Der Altbestand würde nur nach dem &23 EStG alte Fassung besteuert. Damals galt aber eine Steuerpflicht nur für Spekulationsgewinne mit Haltedauer von unter einem Jahr! Eine längere Haltedauer - wie hier - war steuerfrei. Deshalb ist auch dieser Verkauf des Altbestand es "steuerfrei".
... Mehr anzeigen