Hallo @Inhaberschuld,
manchmal geht es schneller als man denkt. Ich freue mich, Ihnen zeitnah die Infos aus der Fachabteilung mitteilen zu können.
Über die nachträgliche Verlustverrechnung findet kein Ausgleich statt, sondern über die "ehegattenübergreifende Verlustverrechnung" (EVV).
Voraussetzung hierfür ist, dass ein gemeinschaftlich gestellter gültiger Freistellungsauftrag zum Jahresende vorliegt. Die EVV findet einmalig zum Jahresende kurz vor Erstellung der Jahresendbelege statt.
Es erhält B) die Gutschrift, da B) die Steuerbelastung hatte. Eine Änderung des Gegenkontos ist nicht möglich.
Beste Grüße aus Nürnberg
CB_Christel
Community Moderatorin
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