Moin, wird die Multibanking Funktionalität nicht durch die AGB der diversen Banken ad absurdum geführt ? Consorsbank selbst verbietet ebefalls die Weitergabe der Online Zugangsdaten. Siehe "Punkt 7.2 Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente (1)" in den AGB. Nach meinem Verständnis handelt jede Person, die Onlinezugangsdaten zu seiner Bank einem Dritten zugänglich macht grob fahrlässig. Was sagt der Rechtsanwalt von Welt zu dieser Meinung ?
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