Hallo @JASNI,
wie versprochen erhalten Sie anbei, die uns vorliegenden Informationen zu Ihrer Anfrage.
Der ETF mit der WKN A0HGV0 ist ein ausländischer, transparenter Fonds, der laut den uns zur Verfügung gestellten Wertpapierstammdaten unseres Datenlieferanten thesaurierend und ausschüttend ist. In den letzten Jahren hat allerdings keine Thesaurierung stattgefunden.
Auf unserer Homepage, sowie der Homepage der Fondsgesellschaft, ist der ETF als ausschüttend gekennzeichnet. Bei einer vollständigen Ertragsausschüttung ohne Thesaurierung werden die Erträge auf den Freistellungsauftrag oder die Nichtveranlagungs-Bescheinigung angerechnet. Erträge die den Freibetrag übersteigen, unterliegen dem Steuerabzug und werden in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.
Sofern zukünftig eine Thesaurierung erfolgen sollte, dann erfolgt zusätzlich der Hinweis im Beleg der Ertragsgutschrift. Zusätzlich erhalten Sie einen Hinweis in der Jahressteuerbescheinigung, dass zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht alle Erträge bekannt waren. Dies hat zur Folge, dass Sie in diesem Fall ebenfalls einen Thesaurierungsbeleg ins OnlineArchiv eingestellt bekommt.
Zusammengefasst: Bei der von Ihnen geschilderten Konstellation (ausschüttend, transparent und ausreichender Freibetrag) sind keine Daten zu diesem ETF in der Steuererklärung anzugeben.
Viele Grüße
CB_Mine
Community-Moderatorin
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