Hi,
das würde mich auch interessieren. Ich habe den selben ETF im Portfolio.
LG Klaus
Liebe Community,
ich kann Ihre Detailfragen als Community Moderator leider nicht aus dem Stegreif beantworten, habe aber bereits die verantwortlichen Kollegen dazu angefragt.
Sobald mir ein Feedback vorliegt, gebe ich das gerne direkt weiter. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
Beste Grüße aus Nürnberg,
Christina
Community Moderator
Soweit ich weiß, musst du dem Finanzamt nichts melden. Die Steuer hast du ja bereits durch die Abgeltungssteuer erwirkt. Man kann diese Angaben freiwillig mit in der Steuererklärung angeben. Falls dein persönliche Steuersatz unter 25% liegt, wird wohl der niedrigere persönliche Steuersatz angewendet was zu einer Erstattung führt.
Außerdem sinnvoll, wenn man die Freistellungsaufträge nicht oder nicht ausreichend gemacht hatte.
Und soweit ich weiß, ist es ab 2018 sinnvoll (neues Besteuerungsgesetz für ETF), die Kapitalerträge in der Steuererklärung mit anzugeben, da dies für den späteren Verkauf wichtig ist, da man bereits vorab Steuern bezahlt hat.
Wie genau das jedoch läuft kann ich dir hier leider nicht sagen, da ich es selbst nicht genau weiß.
Hallo @JASNI,
wie versprochen erhalten Sie anbei, die uns vorliegenden Informationen zu Ihrer Anfrage.
Der ETF mit der WKN A0HGV0 ist ein ausländischer, transparenter Fonds, der laut den uns zur Verfügung gestellten Wertpapierstammdaten unseres Datenlieferanten thesaurierend und ausschüttend ist. In den letzten Jahren hat allerdings keine Thesaurierung stattgefunden.
Auf unserer Homepage, sowie der Homepage der Fondsgesellschaft, ist der ETF als ausschüttend gekennzeichnet. Bei einer vollständigen Ertragsausschüttung ohne Thesaurierung werden die Erträge auf den Freistellungsauftrag oder die Nichtveranlagungs-Bescheinigung angerechnet. Erträge die den Freibetrag übersteigen, unterliegen dem Steuerabzug und werden in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.
Sofern zukünftig eine Thesaurierung erfolgen sollte, dann erfolgt zusätzlich der Hinweis im Beleg der Ertragsgutschrift. Zusätzlich erhalten Sie einen Hinweis in der Jahressteuerbescheinigung, dass zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht alle Erträge bekannt waren. Dies hat zur Folge, dass Sie in diesem Fall ebenfalls einen Thesaurierungsbeleg ins OnlineArchiv eingestellt bekommt.
Zusammengefasst: Bei der von Ihnen geschilderten Konstellation (ausschüttend, transparent und ausreichender Freibetrag) sind keine Daten zu diesem ETF in der Steuererklärung anzugeben.
Viele Grüße
CB_Mine
Community-Moderatorin