Hallo @KeinNameFrei,
grundsätzlich gilt, dass eine Versteuerung von Erträgen in dem Land stattfindet, in welchem Ihr steuerlicher Wohnsitz als Kunde befindlich ist. Eine Freistellung erfolgt im Rahmen Ihres Freistellungsauftrages bei Ihrer Bank.
Gesellschaften und Fonds, die im Ausland ansässig sind, unterliegen den dortigen Steuergesetzen. Dies beinhaltet oft eine Quellensteuer. Diese kann Ihnen meist und zu einem gewissen Anteil auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet werden.
Eine Freistellung von ausländischer Quellensteuer ist nur in einigen Ländern möglich. Im genannten Beispiel Irland jedoch nicht. Zwar ist eine nachgelagerte Erstattung in vielen Fällen über die jeweiligen nationalen Steuerbehörden möglich. Sie ist aber vielfach mit einem gewissen Aufwand und auch Kosten verbunden.
Bitte wenden Sie sich daher, auch zu Ihrer eigenen Sicherheit, zur weiteren Klärung an unsere Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000.
Beste Grüße
CB_Kai
Community-Moderator
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