@CB_StephanieDie Argumentations läuft ins Leere ... Insbesondere ist die Bank frei, mit welchem konkreten „Tool“ sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Von Kundenseite besteht somit kein Anspruch auf Durchführung der starken Authentifizierung mittels eines bestimmten „Tools“. Sie oder die Rechtsabteilung haben mich offensichtlich nicht verstanden. Die CB ist sicherlich frei in der Entscheidung, welche "Tools" sie den Kunden für den Zugriff auf ihr Konto zur Verfügung stellt. Bank-Kunden muss aber es möglich sein - ohne einen zusätzlichen Account bei Dritten (z.B. bei Google). - auf sein Online-Konto zuzugreifen. Eine Vereinbarung, mit anderen Firmen einen zusätzlichen Vertrag einzugehen, nur um auf sein Online-Konto zugreifen zu können, ist rechtlich nicht zulässig! Der direkte Download der App auf den CB-Seiten oder im Account der Kunden wäre die einfachste Möglichkeit und sicherste dazu (siehe https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Sicherheit-Betruegerische-Banking-Apps-im-Google-Play-Store-entdeckt-22657967.html). Der Verweis als "Alternative" auf einen zusätzlichen kostenpflichtigen Apparat (TAN-Generator), ist nett aber ebenfalls nicht rechtlich wirksam. Dazu wäre eine entsprechende Vertragsvereinbarung nötig, die es aber nicht gibt. Diese wäre nur gültig durch Angebot und Annahme, weil BEIDERSEITIGES RECHTSGESCHÄFT. Die CB sollte endlich einlenken und nicht weiter Kunden verärgern und vergraulen! Oder legt es die CB auf Abmahnung bzw. Rechtsstreit mit Verbraucherzentralen, BaFin etc. an, die zusätzlich viel negative Berichterstattung nach sich ziehen würde? => https://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Banking-Nach-wie-vor-Beschwerden-wegen-PSD2-Umstellung-4546850.html
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