Von der angekündigten Änderung der AGBs vom 17.5. sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen: Unter XV 8. heißt es: "Die Handelspartner sowie die Bank sind nicht dazu verpflichtet, einen unterbrechungsfreien Handel zu gewährleisten. Den Handelspartnern und der Bank steht es frei, den außerbörslichen Handel zu modifizieren und weiterzuentwickeln." Beim außerbörslichen Handel von z.B. Hebelprodukten ist es wichtig, zuverlässig kaufen und verkaufen zu können, denn eine kurze Aussetzung kann viel Geld kosten. Plant die Consorsbank technische Änderungen in der nächsten Zeit vorzunehmen, oder was ist der Grund, dass dieser Absatz ausgerechnet jetzt in die AGBs aufgenommen wird? Weiter heißt es: "Die Bank ist außerdem berechtigt, den Zugang des Kunden zum außerbörslichen Handel, insbesondere im Fall des Missbrauchs des außerbörslichen Handels durch den Kunden, unter Berücksichtigung seiner Belange vorübergehend oder gänzlich zu unterbinden. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Zugang zum außerbörslichen Handel." Wie ist es möglich den außerbörslichen Handel zu "mißbrauchen"? Ich kann mir darunter keinen konkreten Fall vorstellen (gut man kann viel handeln, aber das sollte ja im Interesse der Bank sein, da jede Order Geld einbringt), evtl. kann jemand hier ein Beispiel geben? Vielen Dank!
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