Bei einer telefonischen Auskunft gibt es die Ansage, dass das Gespräch...... aufgezeichnet wird. Der Kunde muss dieser Aufzeichnung zustimmen oder er soll den Hörer auflegen und sein Anliegen schriftlich stellen. Das kommt einer Erpressung nahe. Es widerspricht auch sicher dem Datenschutz. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, eine Aufzeichnung des Gesprächs abzulehnen. Zweiter Gag bei einem Telefonat: Die Verbindung wird getrennt, wenn die Vermittlung länger als 60 Sekunden dauert. Vielleicht sollte man noch ein paar mehr Leute an die Telefon setzen, vielleicht einige von den hochbezahlten Investmentbankern oder wichtige Abteilungsleiter. Bisher fand ich den Wechsel von der DAB Banbk zu Consors sehr unsympathisch.
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