Banken sind gesetzlich zur Aufzeichnung verpflichtet. Dies ergibt sich aus dem WpHG sowie aus mehreren EU-Richtlinien, unter anderem hier nachzulesen: http://www.nortonrosefulbright.com/files/aufzeichnung-von-telefongesprachen-und-elektronischer-kommunikation-121373.pdf https://www.welt.de/finanzen/article147854941/Warum-Ihr-Bankberater-Ihre-Anrufe-speichert.html Dieser Aufzeichnung hat der Kunde zugestimmt. Das war bei der DAB Bank nicht anders, Zitat: "Die DAB Bank AG ist berechtigt, Telefongespräche des Kunden und des Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der Durchführung der Kundenbeziehung auf Ton- und Datenträgern aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren." Aber als Kunde hat man schon die Wahl: Man kann, wie bereits beschrieben, seine Anfrage auch schriftlich stellen. Damit wird schon automatisch die Aufzeichnungspflicht erfüllt. Zum "zweiten Gag": In diesen Tagen der Umstellung sollte es logisch sein, dass es schwierig ist, einen Mitarbeiter ans Telefon zu bekommen. Wenn nur jeder hundertste der migrierten 450.000 Ex-DAB-Kunden anriefe, um eine Kleinigkeit zu erfahren oder loszuwerden, sind es zusätzliche 4.500 Anrufe, die der Kundendienst zu bewältigen hätte. Und: "hochbezahlte" Investmentbanker sowie "wichtige Abteilungsleiter" lassen nicht einfach ihre Arbeit liegen, um mal schnell im Call-Center auszuhelfen.
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