Das Bundesamt zur Sicherheit in der Informationsverarbeitung gibt folgende Richtlinie: Suche Suchtext Hauptmenü Themen Unternavigationspunkte Cyber-Sicherheit Digitale Gesellschaft Industrie und Kritische Infrastrukturen IT-Grundschutz Kryptotechnologie Sicherheitsberatung Standards und Kriterien Zertifizierung und Anerkennung Das BSI Unternavigationspunkte Der Präsident Aufgaben Gesetz Leitbild BSI Kostenverordnung Das BSI als Arbeitgeber Vergaben im BSI Historie Wegbeschreibungen Presse Unternavigationspunkte Pressemitteilungen Pressearchiv Kurzmeldungen Pressestelle Presseverteiler Mediathek Bildmaterial Publikationen Unternavigationspunkte Mindeststandards Broschüren BSI-Standards BSI-Magazin Lageberichte BSI-Forum in der <kes> Technische Richtlinien Studien Service Unternavigationspunkte Aktuelles Veranstaltungen FAQ Kontakt Wegbeschreibungen IT-Grundschutz M 2.11 Regelung des Passwortgebrauchs Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsbeauftragter, Leiter IT Verantwortlich für Umsetzung: Benutzer, IT-Sicherheitsbeauftragter Werden in einem IT -System oder einer Anwendung Passwörter zur Authentisierung verwendet, so ist die Sicherheit der Zugangs- und Zugriffsrechteverwaltung des Systems entscheidend davon abhängig, dass die Passwörter korrekt gebraucht werden. Dafür ist es empfehlenswert, eine Regelung zum Passwortgebrauch einzuführen und die Benutzer von IT -Systemen diesbezüglich zu unterweisen. Vorgaben für die Passwortgestaltung müssen immer einen praktikablen Kompromiss zwischen folgenden Sicherheitszielen darstellen: Die Zeichenzusammensetzung des Passwortes muss so komplex sein, dass es nicht leicht zu erraten ist. Die Anzahl der möglichen Passwörter im vorgegebenen Schema muss so groß sein, dass es nicht in kurzer Zeit durch einfaches Ausprobieren ermittelt werden kann. Das Passwort darf nicht zu kompliziert sein, damit der Besitzer mit vertretbarem Aufwand in der Lage ist, es auswendig zu lernen. Folgende Regeln zu Passwortgestaltung und -gebrauch sollten deshalb beachtet werden: Das Passwort darf nicht leicht zu erraten sein. Namen, Kfz-Kennzeichen, Geburtsdatum usw. dürfen deshalb nicht als Passwörter gewählt werden. Ein Passwort sollte aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Zahlen bestehen. Es sollten mindestens zwei dieser Zeichenarten verwendet werden. Wenn für das Passwort alphanumerische Zeichen gewählt werden können, sollte es mindestens 8 Zeichen lang sein. Wenn für das Passwort nur Ziffern zur Verfügung stehen, sollte es mindestens 6 Zeichen lang sein und das Authentisierungssystem sollte den Zugang nach wenigen Fehlversuchen sperren (für eine bestimmte Zeitspanne oder dauerhaft).
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