Liebe Community,
Anfang 2017 (altes Recht) habe ich Teile meines Bestands an dem Wertpapier DWS Top Dividende (WKN: 984811) verkauft, die ich nach dem 01.01.2009 erworben hatte.
Bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns mittels Differenzmethode hat Consors auch sog. Akkumulierte ausgeschüttete Altveräußerungsgewinne eingerechnet.
Frage: Sind diese Beträge analog den „Ausschüttungsgleichen Erträgen“ bei thesaurierenden Fonds über die Einkommensteuer zurückholbar, wenn während der gesmten Haltedauer immer alle Erträge versteuert wurden?
Wäre toll, wenn jemand weiterhelfen könnte.