@vibou Entschuldigung, war nicht böse gemeint. Das ist halt immer das Problem, wenn man paar Zeilen schreibt. Die Emotionen kommen zwischen den Zeilen nicht mit rüber, als wenn man sich real gegenüber steht. Vielleicht für die gesammelte Runde noch die Lösung auf die Frage: Beim Depot-Übertrag bleibt die Eintragung ins Namensregister bestehen, es wird lediglich der "Verwalter" des Wertpapiers geändert. Dieser wird dann eben beim Wechsel zur Consors, die Consors. Wenn man dann im Anschluss einen Widerspruch zur Eintragung ins Namensregister einreicht, gilt dies nur künftige Wertpapier-Käufe. Für die im bestehenden Wertpapiere im Depot ergibt sich also durch den neu eingereichten Widerspruch keine Änderung.
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