Defätismus ist keine erfolgversprechende Handlungsalternative. Ein kommentarloses Ausbuchen von Depotwerten ist rechtswidrig und könnte den Verdacht auf Depotunterschlagung § 34 Depot-Gesetz begründen. Staatsanwaltschaft beschäftigen, auch wenn die das anders sehen. Für spätere Regressansprüche sicher hilfreich.
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