Hi, Frankreich zweigt sich zwar nicht direkt bei der Ausschüttung an dich etwas ab, aber dies ist in der Regel schon mit Zufluss der Erträge an die Fondsgesellschaft geschehen. Auch die Fondsgesellschaften müssen je nach Art und Herkunft der gehaltenen Finanzinstrumente Quellensteuern bezahlen. Diese können sie sich unter Umständen auch erstatten lassen bzw. kann bei dir eventuell ein Teil der Quellensteuer auf die KapSt angerechnet werden. Letztlich kommt aber schon ein um eine gewisse Steuerlast verminderter Ertrag überhaupt zur Ausschüttung. Dies ist aber der Preis für die „Bequemlichkeit“ sich nicht mit der Erstattung der Quellensteuer bei Einzeltiteln auseinandersetzen zu müssen (in Frankreich soll dies ja recht bürokratisch sein). Gruß Rix
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