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Versteuerung eines ausschüttenden ETFs mit dem Domizil in Frankreich

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Aufsteiger
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Moin Moin ihr Lieben,

 

konkret interessiere ich mich für folgenden ETF: FR0010527275

 

Dieser hat als Domizil Frankreich und ist ausschüttend. Wie konkret sieht die Versteuerung der Ausschüttungen aus? Was kommt auf mich zu, wenn ich Anteile kaufe?

Gibt es Unterschiede zwischen Einmalanlage und Sparplan hinsichtlich der Versteuerung? Je einfacher das Ganze in der Steuererklärung anzugeben ist, desto besser. Am Besten natürlich ganz ohne Aufwand. 🙂

 

Danke für eure Hilfe!

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
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Hi,

 

die Ausschüttungen werden dir am Auszahlungstag ggf. abzüglich KapSt (je nach Freistellungsauftrag/Verlustverechnungstöpfen) auf deinem Konto gutgeschrieben und sind damit versteuert. Am Jahresende erhältst du über deine gesamten Wertpapiergeschäfte eine Steuerbescheinigung. Diese kannst du dann für deine Steuererklärung nutzen.

 

Einen Unterschied hinsichtlich der Besteuerung von Sparplan und Einmalanlage gibt es eigentlich nicht. Dies könnte lediglich bei einem Teilverkauf von Anteilen eine Rolle spielen. Dort gilt das FIFO-Prinzip (first in first out). In der Regel wirst du bei einem Sparplan unterschiedliche Anschaffungskosten für die einzelnen Anteile haben. Bei einem Teilverkauf werden dann die zuerst gekauften Teile auch zuerst zum aktuellen Kurs veräußert. Dadurch können je nach Kursverlauf und Spardauer "kuriose" Situationen entstehen. Zum Beispiel könntest du mit einem Teilverkauf einen Gewinn realisieren, obwohl die Gesamt-Position im Minus ist, oder auch umgekehrt. Für die Steuerlast auf die Gesamt-Position hat das aber keine Auswirkung.

 

Hier noch ein kleiner Hinweis: Grundsätzlich ist die Versteuerung von ausländischen ausschüttenden Fonds recht steuereinfach, aber es gibt ausländische Fonds die trotzdem manchmal teil-thesaurieren. Sofern der Bank die Besteuerungsgrundlagen dafür vorliegen, erhältst du einen Beleg über die Thesaurierung und die Werte fließen in die Jahressteuerbescheinigung ein. Dann ist alles Ok. Es kann aber vorkommen, dass der Bank die Thesaurierungsgrundlagen nicht/unvollständig vorliegen und sie demnach keine Thesaurierungsbescheinigung ausstellt. Dann musst du aktiv werden und ggf. weitere Angaben in der Anlage KAP der Steuererklärung machen. Die Besteuerungsgrundlagen für die Fonds/ETF findest du im Bundesanzeiger unter der entsprechenden ISIN.

 

Bei dem von dir genannten ETF gab es laut Bundesanzeiger zumindest im Geschäftsjahr 01.07.2014-30.06.2015 tatsächlich nur Barausschüttungen. Dies sollte daher kein Problem darstellen. Ob das immer so ist, kann ich dir natürlich nicht sagen.

 

Ich empfehle daher bei ausländischen Fonds (auch ausschüttenden) jährlich nochmal im Bundesanzeiger die Besteuerungsgrundlagen auf Thesaurierungen zu prüfen und mit den Bankbescheiden abzugleichen. Das klingt jetzt zwar nach jeder Menge Arbeit, aber ich denke, wenn man ein wenig mit Excel umgehen kann, sind es ein paar Minuten Aufwand im Jahr.

 

Ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend

Gruß Rix

 

P.S.: Die stellt natürlich keine steuerliche Beratung dar 🙂

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Aufsteiger
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Wow. Vielen Dank Rix!

 

Wenn ich das also richtig sehe, zweigt sich Frankreich keine Steuer ab, wie es bei Dividenden auf französische Einzeltitel der Fall wäre? Dann ist das ja richtig lohnenswert über ETFs auch in ausländische Dividenentitel zu gehen. Oder?

 

Danke auf jeden Fall schonmal für deine Hilfe 🙂

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Hi,

 

Frankreich zweigt sich zwar nicht direkt bei der Ausschüttung an dich etwas ab, aber dies ist in der Regel schon mit Zufluss der Erträge an die Fondsgesellschaft geschehen. Auch die Fondsgesellschaften müssen je nach Art und Herkunft der gehaltenen Finanzinstrumente Quellensteuern bezahlen. Diese können sie sich unter Umständen auch erstatten lassen bzw. kann bei dir eventuell ein Teil der Quellensteuer auf die KapSt angerechnet werden. 

 

Letztlich kommt aber schon ein um eine gewisse Steuerlast verminderter Ertrag überhaupt zur Ausschüttung. Dies ist aber der Preis für die „Bequemlichkeit“ sich nicht mit der Erstattung der Quellensteuer bei Einzeltiteln auseinandersetzen zu müssen (in Frankreich soll dies ja recht bürokratisch sein).

 

Gruß Rix

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