Hallo @UR , ...dann entspricht der Fonds nicht mehr der Werpapierrichtlinie Mifid2, das bedeutet wohl für den ausländischen thes. Fonds........u.U.keine 30%ige Teilfreistellung als Aktienfonds???......Vorabpauschalen?????.......ggfs. trouble mit Finanzamt????? Konsequenz: Wahrscheinlich wäre es am besten, den Fonds zu verkaufen, solange die Zulassung in D noch andauert......., um sich einiges an teurem Steuerkram zu ersparen. Vielleicht passiert steuerlich aber u.U. auch nichts weiter. Habe bislang nicht vernünftiges in dem Zusammenhang recherchieren können. Da hilft nur ein(e) Steuerfachmann/frau...-:). Häng dir mal was an, was wenigstens eine Andeutung liefern könnte...... Es könnte aber auch sein, dass nach dem neuen Investmentsteuergesetz ein jetzt "intransparenter Fonds" nun genauso besteuert wird wie alle anderen, ......das war vor dem neuen Gesetz anders, und es wurde eine Pauschalbesteuerung durchgeführt. vieleicht mal schauen hier: https://bwsgk.de/reform-der-investmentbesteuerung/ https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/investmentfonds-fonds-sollten-in-deutschland-zugelassen-sein/12918684-3.html und noch was aus der Community dazu...., altes Steuerrecht..... https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Steuer-intransparente-Fonds-2018/td-p/66898 Grüße onra
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