Danke für die Antwort. Ich habe an anderer Stelle doch noch eine andere (befriedigendere) Antwort gefunden. Ich weiss nicht, ob hier ein Link zulässig ist. Ich versuch es einmal: http://www.zell-mosel.de/vg_zell/Rathaus/Formulare%20der%20Verwaltung/freistellung%20vereine%20zinsabschlag.pdf Demnach gibt es Möglichkeiten, Vereine von der Steuer zu befreien, wenn bestimmte "Grenzeinkommen" nicht überschritten werden. Gemeinnützige Vereine werden grundsätzlich nicht besteuert, nichtgemennützige - darunter fallen wir - wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden.
... Mehr anzeigen