@CB_Michael: Sie können davon ausgehen, dass mich die Consorsbank bereits maximal verärgert hat. Der Fall liegt nun ohnehin bei der BaFin. Natürlich werde ich aus dem Verhalten der Consorsbank weitere Konsequenzen ziehen. Auch wenn es sich um einen überschaubaren Betrag handelt (ca. 90,- €), werde ich die Bank vollumfänglich in Haftung nehmen. Nichts ist sicherer als das. Leider haben die Mitarbeiter der Consorsbank zahlreiche Anrufe und schriftliche Aufforderungen nicht zum Anlass genommen, das Problem zu lösen. Stattdessen trifft man auf ratlose Kundenbetreuer, die nach dem Stille Post-Prinzip Stellungnahmen einer (für Kunden nicht erreichbaren) "Fachabteilung" ausrichten - und umgekehrt. Es zeugt nicht gerade von Professionalität, wenn sich die kontaktscheuen Fachleute vor dem Kunden verstecken und die allgemeine Kundenbetreuung vorschicken. Deren gut gemeinte, aber wenig zielführende Ratschläge machen die Situation meist noch schlimmer. Man hätte auch nach der anfänglichen Weigerung, die Lastschriftrückgabe vorzunehmen, immer noch handeln können. § 675x Abs. 5 Satz 1 BGB lässt Ihnen selbst nach Ende der Widerrufsfrist einen Spielraum von 10 Geschäftstagen. Diesen Zeitraum hat man lieber für einen längeren E-Mail-Verkehr mit dem Kunden genutzt.
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