Beim Tagesgeldkonto besteht ja die Möglichkeit einer Dauerlastschrift. Da diese Lastschrift von der abgebenden Bank theoretisch zurückgerufen werden kann, ist ein solcher eingehender Betrag zunächst mal gesperrt, und zwar (bislang) bis vier Bankarbeitstage verstrichen sind. Frage: Kann es sein, dass dieser Zeitraum verlängert wurde, wenn ja, auf wieviele Tage? Denn eine am 27.12. per Lastschrift eingezogene Zahlung (Buchung und Wertstellung haben dieses Datum) kann ich heute noch nicht auf ein anderes Konto überweisen - jedoch sind diese vier Bankarbeitstage verstrichen: 27.12. (Eingangstag wurde bisher mitgezählt), 28.12., 29.12., 02.01. - sprich: Nach der bisherigen Regelung hätte ich das Geld heute auf ein anderes Konto überweisen können, daher muss es m.E. eine Änderung gegeben haben.
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