Hallo zusammen, es gibt zwei Verlustverrechnungstöpfe. Mit dem "Aktien-Verlustverrechnungstopf" werden alle Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäfte verrechnet. In den "Allgemeinen Verlustverrechnungstopf" gehen alle steuerpflichtigen Erträge (Zinsen, Dividenden, usw.). Zusätzlich werden alle Gewinne und Verluste, die nicht direkt mit Aktien entstanden sind, mit diesem Topf verrechnet. Ist der Verlustverrechnungstopf ausgeschöpft wird der Freistellungsauftrag aufgebraucht. Eine kleine Besonderheit gibt es noch beim Aktien-Verlustverrechnungstopf. Ist dieser ausgeschöpft und es befinden sich noch Verluste im Allgemeinen Topf wird der Gewinn aus dem Aktiengeschäft mit diesen Verlusten verrechnet. Laufen später Verluste im Aktien-Topf auf erfolgt nach gewisser Zeit eine Rückführung der "geliehenen" Verluste. Um noch einen Fallstrick zu nennen: Man hat noch die Möglichkeit sich die Verluste Bescheinigen zu lassen. Durch diesen Vorgang werden beide Töpfe auf Null gesetzt. Die bescheinigten Verluste können, wenn ich das richtig verstanden habe, nur für das bescheinigte Jahr verwendet werden. Hat man keine Gewinne bei einer anderen Bank zum Gegenrechnen, ist der Verlust weg. Viele Grüße immermalanders
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