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Fondsverluste und Freibetrag

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Hallo kann ich mit Aktien- und Mischfondsverlust  meinen Sparerfreibetrag  sozusagen erhöhen und damit Fondsausschüttungen Fondsgewinne und Zinserträge versteuern. Was nicht verbraucht wird dann ins nächste Jahr übertragen. Ist das so? lg Karl

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Routinierter Autor
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Hallo Karl,

 

letzte Frage zuerst: 

 

Verluste aus Aktiengeschäften werden in das nächste Jahr übernommen.

 

Was nicht geht, den Sparerfreibetrag "aufzustocken". Der Freibetrag wird nur mit Zinsgewinnen/-erträgen verrechnet. Hast du ihn im Jahr nicht ausgeschöpft, verfällt der Rest und geht auf Null bzw. oder dem entsprechen Startwert.

 

Grüsse

 

Michael

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Hallo ich glaube so einfach ist das nicht. Ich habe gehört  es gibt zwei Töpfe ein Topf Aktien Dividenden. Der zweite Topf Fonds Fondsausschüttungen und Zinsen die man gegeneinander verrechnen kann. In einem anderen Blog habe ich gelesen dass zuerst die Verluste aufgearbeitet werden und dann erst der Sparerfreibetrag. Wie das alles zusammenhängt und welche Strategie man hier anwenden sollte soll meine Frage klären. lg Karl

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Routinierter Autor
Beiträge: 138
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Hallo Karl,

 

es gibt tatsächlich mehrere Töpfe, die die Banken führen.

 

Aber es wird nicht jeder Topf mit jedem verrechnet. Grundsätzlich gilt: Was Aktienspekulationsgewinne/-verluste betrifft, werden diese gegeneinander verechnet - auch mit evtl. Überträgen aus den Vorjahren.

 

Dividenden, Zinsen aus Anleihen, Erträge aus Derivaten u.ä. werden unter anderem mit deienem Sparerfreibetrag verrechnet. Hast du ausländische Aktien, bei denen ausländische Quellensteuer abgezogen wird, wird diese (nach dem Ausschöpfen des Freibetrages (oder davor (?)) mit verrechnet (ggf mal den Thread betr. französischer Quellensteuer verfolgen, da scheint es nicht ganz so einfach zu laufen) (ich kann dies von amerikanischen Aktien zumindest bestätigen).

 

Definitiv ist am 31. des Jahres Schluss für deinen Sparer-Freibetrag, auch wenn du ihn nicht ausgeschöpft hast ! Nicht für deine Aktienspekulationsverluste - die gehen rüber. Aber vermischt wird da nix.

 

(Tip: Nimm dir mal die Zeit und gehe alle Buchungen des letzten Jahres durch. Irgendwann siehst du, wann das eine mit dem anderen verrechnet wurde. Habe ich das letzte Jahr auch gemacht, weil ich wissen wollte, ob meine beim Kauf einer Anleihe zu zahlenden, aufgelaufenen Stückzinstage - ohne Bemerkung von irgendwelcher Quellensteuer - berücksichtigt wurden. Und tatsächlich - irgendwann im Jahr kam es zur Verrechnung.)

 

Michael

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Hallo zusammen,

 

es gibt zwei Verlustverrechnungstöpfe. Mit dem "Aktien-Verlustverrechnungstopf" werden alle Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäfte verrechnet. In den "Allgemeinen Verlustverrechnungstopf" gehen alle steuerpflichtigen Erträge (Zinsen, Dividenden, usw.). Zusätzlich werden alle Gewinne und Verluste, die nicht direkt mit Aktien entstanden sind, mit diesem Topf verrechnet. Ist der Verlustverrechnungstopf ausgeschöpft wird der Freistellungsauftrag aufgebraucht.

 

Eine kleine Besonderheit gibt es noch beim Aktien-Verlustverrechnungstopf. Ist dieser ausgeschöpft und es befinden sich noch Verluste im Allgemeinen Topf wird der Gewinn aus dem Aktiengeschäft mit diesen Verlusten verrechnet. Laufen später Verluste im Aktien-Topf auf erfolgt nach gewisser Zeit eine Rückführung der "geliehenen" Verluste.

 

Um noch einen Fallstrick zu nennen:

Man hat noch die Möglichkeit sich die Verluste Bescheinigen zu lassen. Durch diesen Vorgang werden beide Töpfe auf Null gesetzt. Die bescheinigten Verluste können, wenn ich das richtig verstanden habe, nur für das bescheinigte Jahr verwendet werden. Hat man keine Gewinne bei einer anderen Bank zum Gegenrechnen, ist der Verlust weg.

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 

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