Hallo Balance! Erstmal Glückwunsch zu den Gewinnen. Zum Jahreswechsel werden stets alle Gewinne auf Null zurückgesetzt. Die hat man ja im Laufe des Jahres via Abgeltungssteuer schon versteuert. Man KANN natürlich mit der Steuerbescheinigung der Bank im Rahmen einer Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen, wenn man meint, das lohnt sich. Sollte ein Topf gegen Jahresende im Minus sein, dann kann / muss man sich rechtzeitig entscheiden, ob man den Verlust im Rahmen der Möglichkeiten via Steuererklärung ausgleicht, oder das Minus wird in das Folgejahr übertragen, und man hat dort quasi einen Verlustvortrag, den man "auffüllen" kann. Das heißt, man zahlt für seine Gewinne in der entsprechenden Klasse so lange keine Abgeltungssteuer, bis der Verlust aufgebraucht ist. Ich bin kein Steuerberater, aber hoffe, ich habe das so richtig erklärt. Gruß s.
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