Hallo @Kaktus, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die steuerliche Grundlage für die Dividende der BioNTech ADRs ist die BioNTech Aktie. Daher fällt ebenfalls Kapitalertragssteuer und Soli an – außer es greift ein Freistellungsinstrument. Bei ADRs gibt es folgende Besonderheit: Die Dividende wird von der Aktie BioNTech SE (ISIN: DE0000A0V9BC4) ausgeschüttet. Die inländische Hinterlegungsstelle der Aktien leitet die Dividende sodann an die ADR-Emittentin weiter. Handelt es sich bei den verwahrten Stücken um Aktien, muss die inländische Hinterlegungsstelle die Dividende vor Weiterleitung an die ADR-Emittentin (also vor Zahlung ins Ausland) mit 26,375 % besteuern. Deshalb kommt es bei der Ausschüttung der ADR-Dividende an Sie zu einem „zweiten“ Steuerabzug. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit klären konnte. Viele Grüße CB_Evelin Community-Moderatorin
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