Hallo @Kaktus,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die steuerliche Grundlage für die Dividende der BioNTech ADRs ist die BioNTech Aktie. Daher fällt ebenfalls Kapitalertragssteuer und Soli an – außer es greift ein Freistellungsinstrument.
Bei ADRs gibt es folgende Besonderheit:
Die Dividende wird von der Aktie BioNTech SE (ISIN: DE0000A0V9BC4) ausgeschüttet. Die inländische Hinterlegungsstelle der Aktien leitet die Dividende sodann an die ADR-Emittentin weiter. Handelt es sich bei den verwahrten Stücken um Aktien, muss die inländische Hinterlegungsstelle die Dividende vor Weiterleitung an die ADR-Emittentin (also vor Zahlung ins Ausland) mit 26,375 % besteuern.
Deshalb kommt es bei der Ausschüttung der ADR-Dividende an Sie zu einem „zweiten“ Steuerabzug.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit klären konnte.
Viele Grüße
CB_Evelin
Community-Moderatorin