Hallo @immerschonsagen, wenn ich das Steuerberatungsgesetz (StBerG) richtig verstehe, ist es jedem, der nicht zum genannten Personenkreis gehört, gesetzlich verboten geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen zu geben. Aber ab wann ist es bereits eine geschäftsmäßige Hilfeleistung?? Grüße immermalanders
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