Hallo @knecht,
mit dem automatischen Logout ist die gesetzliche Vorgabe umgesetzt worden.
Diese sieht einen automatischen Logout nach spätestens 5 Minuten vor, wenn in dieser Zeit keine Aktivität festzustellen ist. Damit wird ein fremder Zugang zum Konto verhindert, sofern die Abmeldung nicht erfolgt ist.
Bisher haben nur Aktionen wie z. B. "Konto aufrufen" oder die dortige Auswahl von „Ändern“ oder „Bestätigen“, zur erneuten Verlängerung auf 5 Minuten geführt.
Es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass nun auch Scrollen und Tippen als Aktivität erkannt werden und die 5 Minuten damit „neu starten“. Auch ist nun das Klicken ohne Bezug auf interne Systeme eine relevante Aktion.
Lediglich das Scrollen und Klicken in einem heruntergeladenen PDF-Dokument im OnlineArchiv kann nicht als Aktivität erkannt werden.
Viele Grüße
CB_Stephanie
Community-Moderatorin
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