Hallo herbi3,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Wertpapieranteile aus einem Vertrag für vermögenswirksame Leistungen (VL) zu übertragen. Hierbei gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Wir benötigen beispielsweise nebst den üblichen Daten Informationen über die zu berücksichtigende Sperrfrist.
Wir bestätigen der bisherigen Bank die Übernahme der Sperrfrist und können anschließend die VL-Anteile übernehmen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Besparung des bisherigen Vertrags nach erfolgtem Übertrag nicht mehr möglich ist. Um eventuelle Nachteile zu vermeiden empfehlen wir Ihnen daher, vorher mit Ihrer Kundenbetreuung Rücksprache zu nehmen.
Viele Grüße,
Bülent
Community Moderator
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