@0815-Oli In dem verlinkten Dokument sollte man den letzten Absatz auf Seite eins besonders beachten: [...] Jede Partei, die ADRs oder GDRs zur Annullierung aufgibt, sollte ihre eigenen Verpflichtungen zur Einhaltung anderer internationaler Sanktionen sowie die Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Sanktionen prüfen Marktteilnehmern, einschließlich der ICSDs, geltende Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Sanktionen prüfen und sich mit ihrem lokalen Marktagenten beraten, um sicherzustellen, dass die Lieferanweisungen ordnungsgemäß erteilt werden und dass alle lokalen Marktanforderungen, einschließlich etwaiger Beschränkungen. Sie sollten sich mit ihrer lokalen Marktstelle in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass die Lieferanweisungen ordnungsgemäß erteilt und alle lokalen Marktanforderungen, einschließlich etwaiger Beschränkungen für Wertpapierkonten, erfüllt wurden, um eine rechtzeitige Lieferung der hinterlegten Wertpapiere zu ermöglichen. [...] Wenn man bedenkt, dass die BNP 2014, wegen Verstößen gegen Sanktionen, fast 9 Milliarden Dollar an Strafe gezahlt hat, kann man schon verstehen, warum das Thema sehr vorsichtig behandelt wird.
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