Kaum abgeschickt, kommt mir zumindest für die erste Frage wohl die Erleuchtung. Folgendes habe ich gerade noch gerechnet: Die ersten 31,34786 Stücke haben mich im Sparplan insgesamt ja 3011,39 € gekostet. Beim fiktiven Verkauf wurden dafür 3946,07 € erlöst. Macht einen Gewinn von 934,68 € (fiktiv). Davon darf ich nach dem blöden neuen InvStG nun aber nur 70 % des danach aufgelaufenen Verlusts von 296,29 € abziehen, also 207,40 €. 934,68-207,40 = 727,28 € KAPST-pflichtiger Kapitalertrag. Ist das richtig gerechnet? Das wären dann aber Rundungsdifferenzen von 4,32 €. Ganz schön viel. Viele Grüße Uli
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