Moin, ja Zinserträge vom Festgeld können mit Verlusten im allgemeinen (sonstigen) Verlustverrechnungstopf verrechnet werden. Ich glaube § 20 Abs. 6 EStG ist die passende Vorschrift. Je nach Höhe kann dies aber auch erst am Ende des Quartals durch die Bank durchgeführt werden.
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