Moin,
ja Zinserträge vom Festgeld können mit Verlusten im allgemeinen (sonstigen) Verlustverrechnungstopf verrechnet werden. Ich glaube § 20 Abs. 6 EStG ist die passende Vorschrift.
Je nach Höhe kann dies aber auch erst am Ende des Quartals durch die Bank durchgeführt werden.