Hallo @Florell, ...ja, die Verlusttöpfe Allgemein und Aktien werden ins neue Jahr fortgeschrieben. Verrechnung bei positivem Aktienertrag durch Verkauf; Verlusttopf Aktien zuerst, dann wird der Sparerfreibetrag angefressen und später bei sprudelnden Aktienerträgen durch Verkauf, kommst du in den Genuß, darauf Abgeltungssteuer/Soli zu zahlen. Aktienverluste durch Verkauf natürlich nur mit Aktienerträge durch Verkauf verrechenbar. Realisierte Aktiengewinne durch Verkauf dürfen mit beiden Verlusttöpfen verrechnet werden. Viel Glück+ onra
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