Werte Community,
beim Verkauf von sogenanntem Altbestand, also vor 2009 gekaufter Papiere sollte berücksichtigt werden, dass der volle Bestandsschutz seit der Novelle des Investmentsteuergesetztes 2018 nur noch für Aktien gilt.
Der Bestandsschutz bei Fonds und ETFs endete am 01.01.2018. Kurssteigerungen die nach diesem Termin angefallen sind unterliegen beim Verkauf der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag ggf. auch der Kirchensteuer.
Beste Grüße
CB_Kai
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