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Sparplan tauschen?

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Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 17.05.2021

Hallo zusammen, ich habe schon ewig einen Sparplan, um den ich mich leider gar nicht kümmere: DWS Top Dividende (984811) und den ich mit 100 € monatlich anspare. Nun habe ich gesehen, dass die Wertentwicklung sehr mau ist.

Verglichen damit hat mein anderer Sparplan LYX MSCI World ETF (LYX0AG) , den ich erst seit 2 Jahren mit 300 € anspare, eine spuer Entwicklung...

Nun bin ich unsicher, ob ich den ersten Sparplan auflöse und in den 2. umschichte, das bisher Angesparte liegen lasse und nur Neues im 2. anspare, oder mir einen ganz anderen Sparplan einrichten soll... Dann mit der gleichen Frage: alles rüber schaufeln, oder liegen lassen und nur neu anfangen...

Wäre über Tipps sehr dankbar!

VG Charly

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@Charly16 

Alle Anteile, die vor 2009 gekauft wurden, kann man steuerfrei verkaufen da vor 2009 (fast) alle Investments nach einer Haltedauer von 1 Jahr steuerfrei verkauft werden konnten. Eventuell solltest Du die beiden Sparplan-Positionen über die Kundenbetreuung zusammenlegen lassen, dann könntest Du alle Anteile in einer Order verkaufen.

 


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Registriert: 12.01.2019

Hallo @Charly16,

....vielleicht macht es ja Sinn, die bereits investierte DWS-Fonds-Summe schlabberweise über die Fondsgesellschaft zu verkaufen (z.B. 8 x 5000€ oder 5 x 8000€ oder.......) und diese Summe entweder zum 01. oder 15. eines Monats in deinen ETF-Sparplan für 0 Gebühren umzuschichten. Vielleicht geben dir die sukzessiven Tranchen beim ETF-Kauf ein besseres Gefühl, von wegen Einstiegszeitpunkt und so.

Wenn du noch reichlich Anlagehorizont vor dir haben solltest (z.B. > 20 Jahre, oder.....?...), dann wäre es wohl weniger von Relevanz.

Aber das musst du so entscheiden, damit du ruhig schlafen kannst, das ist wichtig....:).

 

LG + viel Glück/Erfolg für deine Entscheidungen#

onra

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Moderator
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Registriert: 17.09.2015

Werte Community,

beim Verkauf von sogenanntem Altbestand, also vor 2009 gekaufter Papiere sollte berücksichtigt werden, dass der volle Bestandsschutz seit der Novelle des Investmentsteuergesetztes 2018 nur noch für Aktien gilt.

Der Bestandsschutz bei Fonds und ETFs endete am 01.01.2018. Kurssteigerungen die nach diesem Termin angefallen sind unterliegen beim Verkauf der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag ggf. auch der Kirchensteuer.

Beste Grüße

CB_Kai

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