Hallo liebe Feedback-Lesende, Ich bin ein neuer Consorsbank Kunde mit Direktbankerfahrungen seit Beginn des Direct Bankings und gerade dabei, sämtliche Sicherungsmittel und auch die Banking App zu installieren und gehöre zu den wenigen Kunden, die das "Kleingedruckte" lesen. Dabei war ich von den Nutzungsbedingungen der Banking App wirklich schockiert, so dass ich sie nicht bestätigt habe und dadurch auf wichtige Funktionen, wie mobile Visa-Cardcontrol verzichten muss. Liest man dort doch tatsächlich unter Punkt 3 (Stand Juli 2020), dass die Bank für Viren, die sie selbst mit der App verteilt, nicht haften will, und auch nicht zusichert, dass die App virenfrei ist oder sich überhaupt für irgendeinen Zweck eignet. Genau: für irgendeinen Zweck. Ich zitiere aus Absatz 3.: "Die Bank sichert in keiner Weise zu, dass die App oder irgendeine Funktion oder Content dieser App ohne Unterbrechnung oder sonstwie fehlerfrei angeboten werden, dass Mängel behoben oder dass die App frei von Viren, anderen schädlichen Komponenten, frei von Rechten Dritter oder für bestimmte Zwecke geeignet ist." In der Folge liest man noch seitenweise weiter, wofür die Bank nicht haftet und zu allem Überfluss werden dann auch noch Computerviren als "höhere Gewalt" definiert, ein Vorgang, von dem ich mir nicht vorstellen kann, dass das deutsche Verbraucherrecht eine solche Vereinbarung gegenüber Privatpersonen überhaupt zulässt. Wie darf ich mir die viel gepriesene Sicherheit bei der Consorsbank denn vorstellen? Und vor allem was ist denn in der Vergangenheit eigentlich vorgekommen, dass die Bank für überhaupt nichts mehr haften will? Und das noch dazu, als Sicherungsapp (SecurePlus App) und Banking App auf ein und demselben Gerät installiert werden müssen, und die Banking App sich dann offensichtlich die Tans direkt von der Secure Plus App holt? Ich bin seit Beginn der Direktbanken "Direktkunde". Von kompletter Haftungsübernahme bis hin zu komplizierten Beschränkungen habe ich schon alles gesehen. Aber das hier, ist auch für mich eine Premiere. Was, liebe Consors, habt Ihr Euch dabei denn gedacht? Ich gehe nicht davon aus, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch nur ein Drittel davon Bestand hätte. Schon, so etwas in einem "Kleingedruckten" zu präsentieren, dürfte in die Kategorie der "überraschenden Klausel" nach BGB fallen. Aber eine Software zu präsentieren, und dann nicht für darin enthaltene Malware haften zu wollen, ist schon ein starkes Stück. Auch der sibyllinische Satz, der Nichtzusicherung z.B. von VIrenfreiheit oder überhaupt irgendetwas, der klar auf die "Zugesicherte Eigenschaft" des BGB zielt, die eine Haftung begründet, ist dem nicht rechtskundigen Endnutzer kaum in seiner Rechtsfolge klar. Genau diese Klarheit ist aber Voraussetzung für eine wirksame Vereinbarung mit dem Nutzer. Ich weiß nicht, wer für Sie diesen Text formuliert hat, abgesehen davon, dass er wirklich abstoßend und rechtsverdreherisch wirkt, fördert er auch nicht gerade das Vertrauen in Ihre Software und Ihr Haus. Denn wer es nötig hat, solche Kapriolen zu schlagen, um sich der Haftung zu entledigen, dem unterstellt man leicht einen guten Grund dafür. MFG!
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