@CurtisNewton: Du hast Recht. Ich muss mich korrigieren. Steuern sparst du nur, wenn du Erträge mit Teilfreistellung, anstelle von Zinsen bekommen würdest. Bekommst du beides, ist es völlig egal, auf welche Anlage du einen Freistellungsauftrag erteilst. Danke für die Korrektur.
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