Was ich nicht verstehe, ist die Verwaltungsgebühr p.a. in ihrer Gesamtheit. Wie letztendlich abgezogen wird muss ich vielleicht erst in eienem zweiten Schritt verstehen. DIE Frage für mich ist, zahle ich in dem genannten Beisspiel 0,19%, 0,09% oder 0,28% Verwaltungsgebühr p.a.? Eine reine "Kopie" der Kosten des Emittenten kann es nicht sein, da der 0,19% veranschlagt, die Consorsbank auf ihrer Seite aber 0,09% schreibt. Wenn die Consorsbank aber keine Verwaltungsgebühren erhebt, warum stehen dann die 0,09% auf der Site?
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