Bei der Auswahl "innerhalb der Consorsbank" und dann diese: Übertrag auf ein Depot eines Dritten aufgrund von Schenkung Bei einem Übertrag an Dritte aufgrund von Schenkung ist das abgebende Institut verpflichtet, für Wertpapiere, welche kapitalsteuerrechtlich relevant sind, eine Meldung über die unentgeltliche Übertragung den zuständigen Finanzbehörden anzuzeigen.
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