Für WEITverbreitete Fonds bzw. ETFs sind meine frühesten Meldungen von Banken in Sachen Vorabpauschale am 20.Jan, für tolle Exoten im April ... Ich erinnere mich an Texte vom Effekt, daß nach einem ersten vergeblichen Versuch, das Schutzgeld einzutreiben, jeweils einen Monat später dies nochmal versucht wird. Und nach dem dritten Fehlversuch man gemeldet werden müsse ... ... wäre im obigen späten Beispiel im Juni. Hab ich nie ausprobiert, aber Abrechnung dann im SteuerJahresausgleich?? Sollzinsen bei der Bank keine, die führen ja für diese Position nix ab. 😛 (Bestimmt schaut der Urheber des Ganzen, der Kandidat mit der Augenklappe, dann aber ganz traurig und ist empört)
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