Hallo @fricke2 , ....der Freibetrag von 100.000 Euronen für Altbestände wird vom Finanzamt dann festgestellt bzw. verrechnet, wenn Teile des Altbestandes verkauft werden und du später dann deine Steuererklärung mit Anlage KAP tätigst. Erst dann beginnt im Feststellungsverfahren beim Finanzamt die Rechnerei und es wird dir dann im Steuerbescheid dokumentiert, welcher Freibetrag dann noch übrig bleibt..... Z.B. Erträge Altbestand: 5000€; dann wird dir das FA im Steuerbescheid dann noch einen Restfreibetrag von 95000€ bescheinigen...... Grüße onra
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