Hallo @PortaPia, ...in Ergänzung zu @immermalanders, Der ETF-Ertrag aus 2022 wurde 2022 abgeltungsversteuert und hätte allenfalls in 2022 mit allgm. Verlusten verrechnet werden können. Verkaufst du einen ETF in 2023 mit Verlust, dann geht dieser Verlust in den allg. Verrechnungstopf 2023 und kann in 2023 entweder mit positiven Erträgen verrechnet oder mangels Erträge auch in die folgenden Jahre fortgeschrieben und dann zukünftig verrechnet werden. Verlustverrechnung geht vor Sparerfreibetrag...... LG+ onra
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