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ETF- Verluste mit ETF-Gewinnen verrechnen.

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Ich habe in 2021 einen ETF mit Gewinn verkauft und es wurden mir ca. 800€ Kapitalertragssteuer berechnet. Jetzt plane ich einen anderen ETF mit Verlust zu verkaufen und mit der abgeführten Steuer zu verrechnen. Nur in meinen Verrechnungstöpfen ist die bereits gezahlte Steuer nicht aufgeführt. Was passiert wenn ich jetzt mit Verlust verkaufe, bekomme ich einen Teil der Steuer automatisch rückerstattet?

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@PortaPia 

Seit 2009 gibt es die Abgeltungssteuer, die direkt beim Verkauf von Wertpapieren abgeführt wird. Wurde in einem Kalenderjahr bereits Abgeltungssteuer abgeführt, wird diese erstattet, wenn im gleichen Kalenderjahr allgemeine Verluste anfallen (Verlust durch den Verkauf von Wertpapieren, die keine Aktien sind). Hat man bescheinigte allgemeine Verluste, kann man die gezahlte Abgeltungssteuer, wenn der Verlust entsprechend hoch ist, über die Einkommenssteuererklärung des entsprechenden Jahres. Andere Möglichkeiten, die gezahlte Abgeltungssteuer aus einem vergangenen Jahr zurückzubekommen, gibt es meines Wissens nach nicht.

 


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Hallo @PortaPia,

...in Ergänzung zu @immermalanders,

Der ETF-Ertrag aus 2022 wurde 2022 abgeltungsversteuert und hätte allenfalls in 2022 mit allgm. Verlusten verrechnet werden können. Verkaufst du einen ETF in 2023 mit Verlust, dann geht dieser Verlust in den allg. Verrechnungstopf 2023 und kann in 2023 entweder mit positiven Erträgen verrechnet oder mangels Erträge auch in die folgenden Jahre fortgeschrieben und dann zukünftig verrechnet werden.

Verlustverrechnung geht vor Sparerfreibetrag......

 

LG+

onra

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