@PortaPia
Seit 2009 gibt es die Abgeltungssteuer, die direkt beim Verkauf von Wertpapieren abgeführt wird. Wurde in einem Kalenderjahr bereits Abgeltungssteuer abgeführt, wird diese erstattet, wenn im gleichen Kalenderjahr allgemeine Verluste anfallen (Verlust durch den Verkauf von Wertpapieren, die keine Aktien sind). Hat man bescheinigte allgemeine Verluste, kann man die gezahlte Abgeltungssteuer, wenn der Verlust entsprechend hoch ist, über die Einkommenssteuererklärung des entsprechenden Jahres. Andere Möglichkeiten, die gezahlte Abgeltungssteuer aus einem vergangenen Jahr zurückzubekommen, gibt es meines Wissens nach nicht.