Ich habe dem Verlauf des Blogs zur "Visa Debit Karte versus Kreditkarte" entnommen das seit 2016 kundenseitig um bessere Aufklärung zu den Unterschieden der Karten u. Einsatzmöglichkeiten, insbesondere auch zur Akzeptanz bei Mietwagenfirmen gebeten wird. Durch die Moderatoren wurde auch freundlicherweise zugesichert dieses Thema den zust. Fachabteilungen vorzutragen, - geändert wurde in den Informationen Stand 10/2019 bisher leider nichts. Da ich inzwischen leider selbst Opfer der Nicht- Akzeptanz der Visa Debit Karte wurde habe ich jedoch eine weitere Frage. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Unterschiede zwischen Debit-Karten und Kreditkarten beim Rückfordern von Kreditkartenzahlungen (Chargeback). Die Consorsbank weigert sich jedoch den mit dem entsprechenden Reklamationsformular beanstandeten Umsatz zurückzubuchen. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: wie heute vielfach üblich vermittelt ein .24 Vermittler(1) wiederum einen Vermittler(2) der dann eine Mietwagenvermittlung vermittelt die Vor Ort einen Mietvertrag abschliessen und ein Fahrzeug übergeben soll. Vermittler(2) kassiert dann im voraus die komplette Miete und bucht diese über die Consors VISA - Debitkarte ab. Vor Ort wird die VISA - Debitkarte dann von der Mietwagenfirma zur Sicherheitshinterlegung nicht akzeptiert, auch Bargeld zur Sicherheitshinterlegung und die Kreditkarte des eingetragenen Zusatzfahrers .. auch in Verbindung mit Umschreibung Haupt- und Zusatzfahrer werden nicht akzeptiert. Es kommt darauf hin nicht zum Abschluss eine Mietvertrages und Übergabe der Mietsache / Fahrzeugs. .. so weit so schlecht.. Der Vermittler2 verweigert dann die Rückzahlung der zuvor kassierten Fahrzeugmiete und die Consorsbank verweigert die Rückbuchung des Umsatzes . ( Das ganze erfolgte innerhalb weniger Tage, - Fristversäumnisse liegen nicht vor.) Ich ging bisher davon aus bei Zahlung mit meiner Visa Debitkarte, wie bei einer Kreditkarte auch als Kunde eine gewisse Zahlungssicherheit zu haben, d.h. strittige Belastungen auch zurückbuchen zu können. Das Reklamations Formular der Consors sieht ja auch die den Reklamationsgrund "Ware/ Leistung nicht erhalten" ausdrücklich vor. Die Handlungsweise/ Entscheidung der Consorsbank verstehe ich daher nicht. Hier wird m.E. zu Unrecht der abbuchende Vermittler geschützt. Das es hier letztendlich um einen Streit zwischen Vermittler und Kunden geht ist klar, ich sehe jedoch keinen Sachgrund das Chargeback Verfahren nicht durchzuführen.
... Mehr anzeigen